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Fachanwälte für Arbeitsrecht:
Kündigung / Aufhebungsvertrag / Abfindung

speziell für Geschäftsführer, leitende Angestellte und andere Führungskräfte

  • Rechtsanwalt Thomas Becker LL. M.

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Martin Borchert

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Geschäftsführer, leitende Angestellte und andere Führungskräfte tragen besondere Verantwortung im Unternehmen. Dem entsprechend gelten für sie teilweise spezielle Regeln, auch wenn es um Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung geht. Gegenüber „normalen“ Arbeitgebern ist das Einkommen in aller Regel deutlich höher, so dass in solchen Fällen auch mehr auf dem Spiel steht.

Mit einem erfahrenen und auf Leistungsträger spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht verbessern Sie Ihre Chancen in der Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber ganz erheblich.

→ Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Kündigung

Geschäftsführer gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als Organ der juristischen Person (z. B. GmbH). Daher greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. Die Abberufung als Geschäftsführer beendet nicht automatisch das Anstellungsverhältnis. Leitende Angestellte sind grundsätzlich vom Kündigungsschutzgesetz erfasst, es gelten aber Besonderheit – § 14 Abs. 2 KSchG. Andere Führungskräfte genießen dagegen den vollen Schutz nach dem KSchG.

Die Fachanwälte der Kanzlei Becker sind auf solche Fälle spezialisiert und prüfen immer sorgfältig alle Optionen, um zu einer optimalen Lösung in Ihrer speziellen Situation zu kommen.

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Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag bietet viel Gestaltungsspielraum – etwa zur Umgehung von Kündigungsfristen oder Vereinbarung einer Abfindung. Beim Geschäftsführer betrifft er nur das Anstellungsverhältnis; die Organstellung muss separat enden. Für leitende Angestellte gelten Sonderregeln, z. B. zur Betriebsratsbeteiligung. Andere Führungskräfte werden diesbezüglich wie normale Arbeitnehmer behandelt.

Die Fachanwälte der Kanzlei Becker beraten sie umfassend und sind sehr erfahren im Aushandeln von auf die Arbeitnehmerinteressen optimierten Aufhebungsverträgen.

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Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust ihres Arbeitsplatzes erhalten. Ein gesetzlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht, sondern muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Häufig wird eine sogenannte „Regelabfindung“ angeboten, die üblicherweise ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt.

Akzeptieren Sie jedoch nicht vorschnell Standardangebote. Die Fachanwälte der Kanzlei Becker prüfen Ihre individuelle Situation und bewerten die Erfolgsaussichten für eine höhere Zahlung. Der Unterschied kann gewaltig sein.

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Schutz für Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht bietet viele Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern. Für Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte gibt es einige Besonderheiten. Um so mehr gilt: Man muss seine Rechte kennen und wahrnehmen und ggf. auch dafür kämpfen. Leichtfertig darauf verzichten sollte man nie.

In aller Regel ist der Arbeitsplatz die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Gerät die in Gefahr, kann man sich Fehler bei der Verteidigung seiner Rechte nicht leisten.

Der Fachanwalt hilft

Deshalb gilt immer: Lassen Sie sich beraten! Am besten von einem erfahrenen, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt vor Ort. Der kennt sich nicht nur mit der speziellen Rechtslage bestens aus, sondern der ist auch mit den Gepflogenheiten der lokalen Arbeitsgerichte bestens vertraut, z. B. wenn es um einen Vergleich oder die Abfindung geht. Hier sind Sie bei uns genau richtig!

Zögern Sie nicht zu lang! Je eher Sie einen Anwalt hinzuziehen, um so mehr Zeit bleibt, sich gründlich in Ihren Fall einzuarbeiten und eine Strategie mit Ihnen zu erarbeiten.

Vorsicht Fristen!

Ein Besonderheit im Arbeitsrecht sind die zum Teil sehr kurzen Fristen: Um Ihre Arbeitnehmerrechte im Wege der Kündigungsschutzklage durchzusetzen, muss die Klageschrift innerhalb von nur 3 Wochen beim Gericht eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der „Zugang“ der Kündigung. Zu der Frage, wann eine Kündigung als zugegangen gilt, gibt es umfangreiche Entscheidungen und juristische Literatur. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf.

Starten Sie jetzt online:

Füllen Sie einfach das Formular aus. Ihr Anliegen wird vom Fachanwalt geprüft. Dann melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen und besprechen das mögliche weitere Vorgehen in Ihrem speziellen Fall.

Worum geht es bei Ihnen?

Maximale Dateigröße: 10MB

Sie können die Dokumente auch nachreichen: per Post, per E-Mail, per Fax oder persönlich in der Kanzlei.

Angaben zu Ihrer Person

Wird gesendet

0331 – 601093

Mo. bis Fr-. 8:30 – 13:00 Uhr
und
Mo. bis Do. 14:00 – 16:00 Uhr

Rechtsanwalt Thomas Becker, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Martin Borchert
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kurfürstenstraße 22
14467 Potsdam

Die Experten für Arbeitsrecht in Potsdam

  • Erfahrung im Arbeitsrecht seit mehr als 25 Jahren.
  • Auf Kündigungsschutz für Geschäftsführer, leitende Angestellte und andere Führungskräfte spezialisiert.
  • Beratung auf höchstem Niveau – präzise, verständlich und erfolgreich.

Beide Anwälte sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht besonders qualifiziert und werden vom eingespielten Kanzleiteam bestens unterstützt.

Thomas Becker hat Rechtwissenschaften in Erlangen und München studiert  und ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Master of Laws (LL.M.). Er hat sich früh auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Bereits 1999 hat er die Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht abgeschlossen und seitdem regelmäßig seine besondere Qualifikation in diesem Bereich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen.

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Martin Borchert hat Rechtswissenschaften in Bremen und Oslo studiert und das Referendariat in Potsdam erfolgreich mit dem 2. juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Er konzentriert sich ganz auf das Arbeitsrecht und ist bereits sei 2015 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Becker angestellt. Die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht hat er 2020 erfolgreich beendet.

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Guter Rat ist nicht teuer

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. A propos: Sie können den besten Anwalt für Ihre Angelegenheit frei wählen und müssen keineswegs der „Empfehlung“ der Versicherung folgen.

Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich unsere Beratung für Sie immer. Wir zeigen Ihnen dann die Chancen und Risiken in Ihrem speziellen Fall und sprechen mit Ihnen auch über die Kosten, die auf Sie zukommen. Dann können Sie entscheiden.

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