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Beamtenrecht

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten, Oberver­waltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht zu allen wesentlichen Fragestellun­gen des Beamtenrechts. Dazu gehören insbesondere folgende Konstellationen:

  • Ernennung
  • Beförderung
  • Besoldung
  • Abordnung/Umsetzung/Versetzung
  • Fragen der Zurruhesetzung (Pensionierung)

Insbesondere bei Konflikten im Zusammenhang mit Ernennungen und Beförderungen ist in der Regel die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes bei den Verwaltungsgerichten notwendig, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. Daher ist auch in solchen Fragen eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlichen Rates empfehlenswert.

Neben der Beratung und Vertretung zu allen beamtenrechtlichen Aspekten prüfen wir in die­sem Zusammenhang selbstverständlich auch, ob personalvertretungsrechtliche Fragen in der jeweiligen Fallgestaltung eine Rolle spielen und zeigen Ihnen hier Lösungen auf.

Selbstverständlich vertreten wir Sie in beamtenrechtlichen Antrags- und Widerspruchsverfah­ren mit dem Ziel, einen oft langwierigen verwaltungsgerichtlichen Prozess, wenn möglich, zu vermeiden.

Dabei richtet sich unser Beratungs- und Vertretungsangebot an alle Körperschaften und Verwaltungen des öffentlichen Rechts sowie an alle Be­amtinnen und Beamten der Kommunen, Landkreise, der Landesverwaltung und der Bundes­verwaltung sowie an Beamte der ehemaligen Staatsunternehmen Post und Bahn.

Ihre Ansprechpartner


Rechtsanwalt Thomas Becker LL. M. Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Martin Borchert Fachanwalt für Arbeitsrecht
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