Kirchliches Arbeitsrecht
Auf die Arbeitsverhältnisse bei diakonischen Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche, sowie in Gemeinden und Verwaltungen der evangelischen und katholischen Kirche selbst findet die Spezialmaterie des kirchlichen Arbeitsrechtes Anwendung.
Hier spielen die so genannten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), aber auch tarifvertragsähnliche Regelungswerke der evangelischen und katholischen Kirche eine große Rolle. Teils wenden diakonische Einrichtungen auch Tarifverträge des öffentlichen Dienstes und in jüngster Zeit eigene Arbeitsordnungen an.
Bei der Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen und bei der Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse in der Diakonie und in kirchlichen Einrichtungen ist neben der Kenntnis des allgemeinen Arbeits- und Tarifrechts ein sicherer Umgang mit der Spezialmaterie kirchlichen Arbeitsrechtes einschließlich des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechtes unerlässlich.
Wir beraten und vertreten Sie in allen diesen Fragen gern, insbesondere zu den Themenkreisen
- Einstellung, Eingruppierung, Arbeitszeitfragen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen im Bereich der Diakonie und der Kirche
- Kündigungsschutzverfahren im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes
- Konflikte zwischen Mitarbeitervertretung und kirchlichem Dienstgeber
- Gestaltung und Aushandlung von Dienstvereinbarungen zwischen Mitarbeitervertretung und dem Dienstgeber
- Vertretung vor den Schiedsstellen des Diakonischen Werkes, der Caritas sowie der evangelischen und katholischen Kirche
- Vertretung vor dem Gerichtshof der EKD in Hannover
- Bewertung aller Fragen des kirchlichen Arbeitsrechtes einschließlich der Vereinbarkeit spezial-kirchlicher Regelungen mit dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht.
Sowohl Herr Rechtsanwalt Becker, als auch Herr Rechtsanwalt Borchert sind berechtigt, vor allen kirchlichen Schiedsstellen und Gerichten aufzutreten.