Öffentliches Dienstrecht
Wir beraten und vertreten sie in allen Fragen des öffentlichen Dienstrechtes. Die Arbeitsverhältnisse zwischen den Angestellten des öffentlichen Dienstes bei Bund, Ländern, Landkreisen und Kommunen sind geprägt von den Tarifwerken des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) für Bund, Landkreise und Kommunen und des Tarifvertrages der Länder (TV-L) für die Landesbediensteten.
In der Region Berlin-Brandenburg findet das öffentliche Dienstrecht auf eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen bei den Bundesbehörden, in den Landesverwaltungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie bei Kommunen und Landkreisverwaltungen Anwendung. Darüber hinaus wenden auch wissenschaftliche Einrichtungen wie Universitäten und Forschungsinstitute und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in der Region Berlin-Brandenburg zahlreich vertreten sind, das öffentliche Dienstrecht auf ihre Arbeitsverhältnisse an.
Neben der Kenntnis dieser komplizierten Tarifvertragswerke und der dazu ergangenen Rechtsprechung ist der sichere Umgang mit den Regelungen dieser Tarifverträge Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Vertretung im öffentlichen Dienstrecht. Wir befassen uns mit diesem sehr speziellen Bereich des Arbeitsrechtes seit vielen Jahren und verfügen auch hier über große Erfahrung, auch in der gerichtlichen Vertretung.
Wenden Sie sich an uns insbesondere bei
- Umsetzung/Versetzung
- Kündigungsschutzverfahren im öffentlichen Dienst
- Fragen zu Arbeitszeit, Gehalt, Zulagen im öffentlichen Dienst
- allen anderen arbeitsrechtlichen oder tarifrechtlichen Fragen zum öffentlichen Dienstrecht (z. B. bei Eingruppierungskonflikten)
Daneben beraten und vertreten wir auch zu allen Fragen des Personalvertretungsrechtes unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Bundespersonalvertretungsrechtes und der Personalvertretungsgesetze der Bundesländer, insbesondere Berlins und Brandenburgs.
Hier sind wir behilflich bei der Klärung der Beteiligungsrechte der Personalräte, aber auch bei der Gestaltung von Dienstvereinbarungen zwischen dem öffentlichen Arbeitgeber und den Personalräten.