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Mo. bis Fr-. 8:30 – 13:00 Uhr
und
Mo. bis Do. 14:00 – 16:00 Uhr
Ob als Arbeitnehmer oder als Geschäftsführer, ob in der freien Wirtschaft beschäftigt oder im öffentlichen Dienst – das Arbeitsrecht bietet viele Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern. Man muss seine Rechte aber auch kennen und wahrnehmen und ggf. auch dafür kämpfen. Leichtfertig darauf verzichten sollte man nie.
In aller Regel ist der Arbeitsplatz die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Gerät die in Gefahr, kann man sich Fehler bei der Verteidigung seiner Rechte nicht leisten.
Deshalb gilt immer: Lassen Sie sich beraten! Am besten von einem erfahrenen, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt vor Ort. Der kennt sich nicht nur mit der speziellen Rechtslage bestens aus, sondern der ist auch mit den Gepflogenheiten der lokalen Arbeitsgerichte bestens vertraut, z. B. wenn es um einen Vergleich oder die Abfindung geht. Hier sind Sie bei uns genau richtig!
Zögern Sie nicht zu lang! Je eher Sie einen Anwalt hinzuziehen, um so mehr Zeit bleibt, sich gründlich in Ihren Fall einzuarbeiten und eine Strategie mit Ihnen zu erarbeiten.
Ein Besonderheit im Arbeitsrecht sind die zum Teil sehr kurzen Fristen: Um Ihre Arbeitnehmerrechte im Wege der Kündigungsschutzklage durchzusetzen, muss die Klageschrift innerhalb von nur 3 Wochen beim Gericht eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der „Zugang“ der Kündigung. Zu der Frage, wann eine Kündigung als zugegangen gilt, gibt es umfangreiche Entscheidungen und juristische Literatur. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf.
Füllen Sie einfach das Formular aus. Ihr Anliegen wird vom Fachanwalt geprüft. Dann melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen und besprechen das mögliche weitere Vorgehen in Ihrem speziellen Fall.
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Rechtsanwalt Thomas Becker, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Martin Borchert
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurfürstenstraße 22
14467 Potsdam
Beide Anwälte sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht besonders qualifiziert und werden vom eingespielten Kanzleiteam bestens unterstützt.
Thomas Becker hat Rechtwissenschaften in Erlangen und München studiert und ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Master of Laws (LL.M.). Er hat sich früh auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Bereits 1999 hat er die Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht abgeschlossen und seitdem regelmäßig seine besondere Qualifikation in diesem Bereich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen.
Martin Borchert hat Rechtswissenschaften in Bremen und Oslo studiert und das Referendariat in Potsdam erfolgreich mit dem 2. juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Er konzentriert sich ganz auf das Arbeitsrecht und ist bereits sei 2015 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Becker angestellt. Die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht hat er 2020 erfolgreich beendet.