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Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

  • Rechtsanwalt Thomas Becker LL. M.

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Martin Borchert

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Sie befürchten die Kündigung?

Wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber droht, sollte Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Je früher Sie sich informieren, um so mehr Handlungsspielraum bleibt, um sich gegen die Kündigung zu wehren und die eigene Ausgangssituation zu verbessern.

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Ihnen wurde gekündigt?

In vielen Fällen kann man sich gegen die Kündigung erfolgreich wehren, die Folgen zumindest abmildern oder auch eine einvernehmliche Beendigungslösung finden.

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Sie möchten selbst kündigen?

Auch wenn sie selbst kündigen möchten – gleich aus welchem Grund – sollten Sie beizeiten Rechtsrat einholen.

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Schutz für Arbeitnehmer

Ob als Arbeitnehmer oder als Geschäftsführer, ob in der freien Wirtschaft beschäftigt oder im öffentlichen Dienst – das Arbeitsrecht bietet viele Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern. Man muss seine Rechte aber auch kennen und wahrnehmen und ggf. auch dafür kämpfen. Leichtfertig darauf verzichten sollte man nie.

In aller Regel ist der Arbeitsplatz die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Gerät die in Gefahr, kann man sich Fehler bei der Verteidigung seiner Rechte nicht leisten.

Der Fachanwalt hilft

Deshalb gilt immer: Lassen Sie sich beraten! Am besten von einem erfahrenen, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt vor Ort. Der kennt sich nicht nur mit der speziellen Rechtslage bestens aus, sondern der ist auch mit den Gepflogenheiten der lokalen Arbeitsgerichte bestens vertraut, z. B. wenn es um einen Vergleich oder die Abfindung geht. Hier sind Sie bei uns genau richtig!

Zögern Sie nicht zu lang! Je eher Sie einen Anwalt hinzuziehen, um so mehr Zeit bleibt, sich gründlich in Ihren Fall einzuarbeiten und eine Strategie mit Ihnen zu erarbeiten.

Vorsicht Fristen!

Ein Besonderheit im Arbeitsrecht sind die zum Teil sehr kurzen Fristen: Um Ihre Arbeitnehmerrechte im Wege der Kündigungsschutzklage durchzusetzen, muss die Klageschrift innerhalb von nur 3 Wochen beim Gericht eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der „Zugang“ der Kündigung. Zu der Frage, wann eine Kündigung als zugegangen gilt, gibt es umfangreiche Entscheidungen und juristische Literatur. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf.

Starten Sie jetzt online:

Füllen Sie einfach das Formular aus. Ihr Anliegen wird vom Fachanwalt geprüft. Dann melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen und besprechen das mögliche weitere Vorgehen in Ihrem speziellen Fall.

Maximale Dateigröße: 10MB

Sie können die Dokumente auch nachreichen: per Post, per E-Mail, per Fax oder persönlich in der Kanzlei.

Angaben zum Arbeitgeber

(Teilzeitkräfte werden z. B. als 1/2 Mitarbeiter gezählt.)

Angaben zu Ihrer Person

Wird gesendet

0331 – 601093

Mo. bis Fr-. 8:30 – 13:00 Uhr
und
Mo. bis Do. 14:00 – 16:00 Uhr

Rechtsanwalt Thomas Becker, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Martin Borchert
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kurfürstenstraße 22
14467 Potsdam

Die Experten für Arbeitsrecht in Potsdam

  • Erfahrung im Arbeitsrecht seit mehr als 25 Jahren.
  • Auf Kündigungsschutz für Arbeitnehmer spezialisiert.
  • Beratung auf höchstem Niveau  – präzise, verständlich und erfolgreich.

Beide Anwälte sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht besonders qualifiziert und werden vom eingespielten Kanzleiteam bestens unterstützt.

Thomas Becker hat Rechtwissenschaften in Erlangen und München studiert  und ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Master of Laws (LL.M.). Er hat sich früh auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Bereits 1999 hat er die Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht abgeschlossen und seitdem regelmäßig seine besondere Qualifikation in diesem Bereich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen.

→ mehr erfahren

Martin Borchert hat Rechtswissenschaften in Bremen und Oslo studiert und das Referendariat in Potsdam erfolgreich mit dem 2. juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Er konzentriert sich ganz auf das Arbeitsrecht und ist bereits sei 2015 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Becker angestellt. Die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht hat er 2020 erfolgreich beendet.

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Guter Rat ist nicht teuer

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. A propos: Sie können den besten Anwalt für Ihre Angelegenheit frei wählen und müssen keineswegs der „Empfehlung“ der Versicherung folgen.

Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich unsere Beratung für Sie immer. Wir zeigen Ihnen dann die Chancen und Risiken in Ihrem speziellen Fall und sprechen mit Ihnen auch über die Kosten, die auf Sie zukommen. Dann können Sie entscheiden.

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