Mandanten
Wir vertreten die öffentliche Hand, mittelständische Unternehmen, bedeutende Stiftungen, leitende Angestellte, Handelsvertreter sowie eine Vielzahl von Einzelpersonen, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in allen Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes, im Beamtenrecht, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Namen unserer teils renommierten Mandantschaft nicht nennen. Wir nehmen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und die damit einhergehende Diskretion zum Wohle unserer Mandanten sehr ernst.
Mit vielen unserer Mandanten arbeiten wir bereits langjährig zusammen. Dabei beraten wir unsere Mandanten mit dem Ziel, Konflikte und kostenintensive sowie zeitraubende Gerichtsverfahren wenn möglich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Verhandlungen beziehungsweise gerichtlichen Verfahren mit der notwendigen Konsequenz mit dem Ziel, den Prozess zu gewinnen beziehungsweise eine akzeptable Einigungslösung herbeizuführen.
Die meisten unserer Mandanten kommen aufgrund einer Empfehlung aus dem Mandantenkreis zu uns. Wir freuen uns darüber, dass unsere Arbeit auf diese Weise anerkannt und geschätzt wird.