Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die rechtlichen Fragen im Rahmen der Zusammenarbeit aber auch bei Konflikten der Betriebspartner, Arbeitgeber und Betriebsrat.
Hier beraten und vertreten wir Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und Aushandlung sowie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Aushandlung und Überprüfung von Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen
- Überprüfung arbeitsrechtlicher Sachverhalte im Hinblick auf betriebsverfassungsrechtliche Fragen (zum Beispiel Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch von Kündigungen)
- Prüfung der Anwendbarkeit und der Anwendung von Tarifverträgen in Arbeitsverhältnissen
- Vertretung in der Einigungsstelle
- Vertretung der Betriebsparteien vor den Arbeitsgerichten/Landesarbeitsgerichten in Beschlussverfahren
- Durchführung von Schulungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Die Kenntnis der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen ist für zielgerichtete Verhandlungen mit dem Betriebspartner unerlässlich. Sowohl zur Konfliktvermeidung, als auch zu einer zielorientierten Verhandlungsführung empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat auch hier so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen. Unserer Erfahrung nach erspart dies in aller Regel Kosten, Zeit und ermöglicht in Kenntnis der rechtlichen Optionen sachgerechte und erfolgreiche Verhandlungen.